„Was tun, wenn sich gesundheitliche Beeinträchtigungen von Mitarbeitern am Arbeitsplatz auswirken?“
Die meisten gesundheitlichen Einschränkungen erwerben Menschen im Laufe ihres Arbeitslebens. In einigen Fällen können diese zu einem veränderten Leistungsbild führen. Vor dem Hintergrund von längerer Lebensarbeitszeit stellt dies Unternehmen vor besondere Herausforderungen. Sie müssen sich zunehmend auf Fragen einstellen wie: Wenn Mitarbeiter/-innen ihr ursprüngliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können, welche Handlungsspielräume hat man als Arbeitgeber? Wie weit geht die Fürsorgepflicht? Muss man Versetzungen zustimmen oder Mitarbeiter/-innen aus der Schichtarbeit herausnehmen?
Zu diesem Themenkomplex lud das Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.V. Führungskräfte und Personalverantwortliche im Rahmen des Projektes „Unternehmens-Netzwerk Inklusion“ am 27. Juni 2017 zu einem Runden Tisch nach Darmstadt ein.
20 Vertreter/-innen aus 14 Unternehmen nutzten die Möglichkeit sich ausführlich zu informieren. Nach der Projektvorstellung durch Frau Karin Thomas-Mundt vom Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e. V. in Darmstadt zeigte Frau Linda Alter, Rechtsanwältin in der Rechtsabteilung der Unternehmerverbände Südhessen, auf, welche Rechte und Pflichten die Arbeitgeber in diesem Zusammenhang haben. Sie machte die gesetzlichen Bestimmungen deutlich, wies aber auch darauf hin, dass eine gute Kommunikation zwischen allen beteiligten Parteien wichtige Voraussetzung für tragfähige Lösungen ist. „Die Arbeitnehmer sollten idealerweise mitwirken“ bemerkte Frau Alter.
In diesem Zusammenhang sind die Leistungen der Rentenversicherung ein wichtiges Instrument. Frau Dagmar Distler, Reha-Beraterin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund referierte deshalb im Anschluss darüber, wie und in welchem Umfang die Rentenversicherung Beschäftigte und deren Arbeitgeber unterstützt. Sie stellte die Verfahren der medizinischen und beruflichen Rehabilitation vor und die damit verbunden Leistungen. Unter anderem verwies sie auch auf den Arbeitgeberservice der Deutschen Rentenversicherung, den Arbeitgeber nutzen können um sich zu konkreten Fragestellungen auch inhouse beraten zulassen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nutzten die Gelegenheit eigene Beispiele einzubringen und trugen zu einem regen Austausch bei.
Der nachhaltige Erfolg der Veranstaltung zeigt sich an folgender Rückmeldung eines Unternehmens: „Sehr geehrte Frau Thomas-Mundt, danke für die informative Veranstaltung. Wir haben bereits mit Frau Distler Kontakt aufgenommen, die uns in einem konkreten Fall sehr hilfreich unterstützt hat.“
Die Beratungen und Veranstaltungen des Unternehmens-Netzwerks Inklusion sind für Unternehmen kostenlos. Nähere Informationen erhalten Sie unter der E-Mail-Adresse thomas-mundt.karin@bwhw.de oder per Telefon: 06151 2710-34.
„Unternehmens-Netzwerk Inklusion“ ist ein Beratungsangebot der Bundesarbeitsgemeinschaft ambulante berufliche Rehabilitation e.V. (BAG abR e.V.), das in acht Bundesländern Unternehmen, Führungskräfte und Personalverantwortliche zu Fragen der beruflichen Inklusion und Prävention berät. Ziel ist es, umfassend über alle Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren, die Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Einschränkungen und Behinderungen erhalten können sowie zu präventiven Maßnahmen.
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