Rück- und Ausblick der IQ Servicestelle Fachkräfteeinwanderung Südhessen: Erweitertes Angebot für Unternehmen – daneben auch Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0

Frankfurt am Main, 19.12.2023 | Auch in der neuen Förderperiode [01/2023 – 12/2025] des Förderprogramms IQ – Integration durch Qualifizierung gehört die IQ Servicestelle Fachkräfteeinwanderung Südhessen des Bildungswerks der Hessischen Wirtschaft e. V. [BWHW] am Standort Frankfurt zum Regionalen Integrationsnetzwerk IQ Hessen. Das Aufgabenfeld der Servicestelle hat sich erweitert. Im Mittelpunkt steht immer noch die Beratung von kleineren und mittleren Unternehmen zur Fachkräfteeinwanderung. Zu den neuen Aufgaben gehört es nun aber auch, Unternehmen über das inländische Potenzial von Arbeits- und Fachkräften,  d.h. Menschen aus Drittstaaten bzw. der EU, die sich in Deutschland aufhalten, zu beraten und beim Onboarding-Prozess zu unterstützen.

Im Sommer 2023 wurde das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) umfassend reformiert. Aufgabe der IQ Servicestellen Fachkräfteeinwanderung ist es, Unternehmen über diese Neuerungen zu informieren, sie in den Einwanderungsprozessen bis hin zum erfolgreichen Onboarding zu unterstützen und sie an wichtige Institutionen zu verweisen. Die diesjährigen Veranstaltungen wurden im Rahmen der neuen Tätigkeiten und der gesetzlichen Änderungen zum FEG 2.0 ausgerichtet. Inhaltlich wurde über die Änderungen zum FEG 2.0, die deutsche Willkommenskultur und das Onboarding in Betrieben referiert. Weitere Themen waren u.a. die faire Gewinnung von Fachkräften und Auszubildenden aus dem Ausland mittels verschiedener Projekte über die Bundesagentur für Arbeit und anderer Partner, das beschleunigte Fachkräfteverfahren und die möglichen Wege zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.

Die wichtigsten Neuerungen des FEG 2.0 im Überblick

Drei Säulen bilden jetzt den Schwerpunkt: Die Fachkräftesäule, die Erfahrungssäule und die Potenzialsäule -  zur Entlastung der Behörden wird das FEG 2.0 in drei Etappen umgesetzt.

Änderungen seit 18. November 2023

Die erste Gesetzesänderung ist bereits am 18. November in Kraft getreten. Diese betrifft vor allem die Einreisemöglichkeiten mit der Blauen Karte EU. Seit kurzem werden nun die Bedingungen, um eine Blaue Karte EU zu erhalten, durch verschiedene Kriterien vereinfacht: Die Gehaltsschwellen wurden gesenkt und der Personenkreis, der diesen begehrten Aufenthaltstitel erhalten kann, wurde erweitert, wie etwa um Ärzt*innen, Zahnärzt*innen, Apotheker*innen, Physiotherapeut*innen oder auch Führungskräfte aus diversen Bereichen. Des Weiteren ist die Ausübung jeder qualifizierten Beschäftigung in nicht-reglementierten Berufen unabhängig der „Befähigung“ seit diesem Zeitpunkt möglich. Dies bedeutet wiederum, dass nun die Arbeitgebenden selbst entscheiden können, ob Bewerber*innen aus Drittstaaten die vorausgesetzten Qualifikationen für die vorgesehene Stelle im nicht-reglementieren Bereich mitbringen.

Änderungen ab März 2024

Im März nächsten Jahres treten weitere Änderungen in Kraft. Aktuell ist die Berufsanerkennung eine Grundvoraussetzung für eine qualifizierte Beschäftigung aus Drittstaaten. Diese Grundregelung wird jedoch zukünftig aufgeweicht und es wird die Möglichkeit geben, die Anerkennungspartnerschaft für die Einreise zu wählen und damit den Anerkennungsprozess auf die Zeit nach der Einreise zu verschieben. Außerdem wird es mit einem entsprechendem mindestens zweijährigen Berufsabschluss und einer zweijährigen Berufserfahrung im vorgesehenen Bereich möglich sein gänzlich auf die Anerkennung zu verzichten. Die vorhandenen Qualifikationen werden jedoch über eine inländische Stelle geprüft.

Änderungen ab Juni 2024

Die Änderungen im Juni 2024 betreffen vor allem die Chancenkarte zur Jobsuche. Mit der Chancenkarte soll die Einreise von Jobsuchenden durch ein Punktesystem vereinfacht werden. Fachkräfte mit der vollständigen Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation können diese direkt erhalten, wenn die weiteren Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Außerdem wird die Westbalkanregelung zum Ende des Jahres entfristet und ab Juni kommenden Jahres das Kontingent von 25.000 Plätzen pro Jahr auf 50.000 erhöht werden.

Ziel der Gesetzesänderungen

Durch die gesetzlichen Änderungen sollen laut der Bundesregierung jährlich bis zu 65.000 qualifizierte Fachkräfte im Jahr zusätzlich zur Erwerbsmigration nach Deutschland einwandern. Im Vergleich hierzu wurden im ersten Halbjahr 2022 laut Ausländerzentralregister etwa 60.000 Aufenthaltstitel zur Erwerbsmigration erstmalig erteilt.

Ausblick auf das Jahr 2024

Die IQ Servicestelle Fachkräfteeinwanderung Südhessen blickt auf ein ereignisreiches Jahr zurück und freut sich auch im nächsten Jahr wieder Unternehmen im Bereich der Fachkräftegewinnung, -einwanderung und -integration tatkräftig unterstützen zu dürfen. Auch nächstes Jahr möchte die IQ Servicestelle Fachkräfteeinwanderung Südhessen wieder über wichtige und aktuelle Themen ( u. a. über die gesetzlichen Änderungen und neuen Einreisewege, über die Bedeutung der Sprachförderung und das Onboarding im Unternehmen oder auch über die Rekrutierung und Integration von Auszubildenden) zusammen mit renommierten Gastredner*innen referieren sowie einen Austausch und eine Vernetzung in Südhessen ermöglichen.

Die IQ Servicestelle Fachkräfteeinwanderung Südhessen bedankt sich an dieser Stelle nochmals ganz herzlich bei allen Mitwirkenden, die sie in diesem Jahr bei der Umsetzung der virtuellen Veranstaltungsformate und beim Fachtag in Präsenz unterstützt haben und blickt neugierig und voller Vorfreude auf das Jahr 2024.

Interessierte Unternehmen in Südhessen können sich für eine kostenlose Beratung an die IQ Servicestelle Fachkräfteeinwanderung Südhessen wenden. Außerdem steht die IQ Servicestelle Fachkräfteeinwanderung südhessischen Unternehmen für kostenlose Vorträge zu den Themen Fachkräftegewinnung-, -einwanderung und -integration in den Unternehmen zur Verfügung.

Die IQ Servicestellen Fachkräfteeinwanderung führen ihre beratende Tätigkeiten in Nord-, Mittel- und Südhessen aus. In Nordhessen [Standort Kassel] wird die IQ Servicestelle Fachkräfteeinwanderung vom Verein für Sozialpolitik, Bildung- und Berufsförderung e. V. [VSB]  und in Mittel- und Südhessen vom jeweiligen Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e. V. [BWHW] an den Standorten in Frankfurt [Südhessen] und in Wetzlar [Mittelhessen] ausgeübt. Koordiniert werden die IQ Servicestellen Fachkräfteeinwanderung in Hessen von involas [Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik].

Über das bundesweite Förderprogramm IQ:

Das Förderprogramm IQ – Integration durch Qualifizierung zielt auf die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen ausländischer Herkunft ab. Das Vorhaben „IQ Servicestelle Fachkräfteeinwanderung Südhessen“ im Regionalen Integrationsnetzwerk IQ Hessen wird im Rahmen des Förderprogramms IQ – Integration durch Qualifizierung
durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozial-fonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.

 Foerderleiste 2023 einzeilig

Kontakt

Frauke Möhle
Beraterin Südhessen


M: 01514 4157517

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