BEM-Gespräche und Maßnahmen
Die Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements [BEM] stellt für Unternehmen oft eine große Herausforderung dar. Wiederholt zeigt sich, dass hier viele Fragen offen sind und Unsicherheit über die korrekte und rechtssichere Gestaltung unter den Personalverantwortlichen und Führungskräften herrscht. Daneben ist es von enormer Wichtigkeit für den Erfolg einer beruflichen Wiedereingliederung nach längerer Krankheit, wie die Durchführung des BEM-Verfahrens gestaltet ist. Das Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.V. [BWHW] lud Führungskräfte und Personalverantwortliche im Rahmen des Projektes „Unternehmens-Netzwerk Inklusion“ zu einem Runden Tisch am 24. Mai 2017 ins Haus der Wirtschaft in Frankfurt/M. ein, um interessierten Unternehmen Orientierung und Sicherheit zu geben.
Als Inklusionsberater und Ansprechpartner für das Unternehmens-Netzwerk Inklusion stellte sich Herr Ralph Kesselring [BWHW] in Frankfurt vor. Frau Susanne Vogelgesang [BEM-Beauftragte des BWHW] sowie Frau Karin Thomas-Mundt [Leiterin des Integrationsfachdienstes Darmstadt] gaben fachliche Impulse und präsentierten einen Leitfaden für die Durchführung von Personalgesprächen im Rahmen des BEM-Verfahrens sowie über mögliche Maßnahmen.
Karin Thomas-Mundt, Leiterin des Integrationsfachdienstes Darmstadt
Beide Referentinnen machten dabei deutlich, dass es nicht das eine Konzept für alle Betriebe und Organisationen für die Einführung des BEM geben kann. Viele Fälle sind dafür zu komplex. Die Veranstaltung bot jedoch einen umfassenden Überblick der einzelnen Schritte des BEM und gab Hinweise auf die Institutionen des Unterstützungssystems. Weiterhin wurden Maßnahmen vorgestellt, die durch den Arbeitgeber, in bestimmen Fällen jedoch durch den Arbeitnehmer initiiert werden müssen, wie z.B. der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben [LTA]. Die Referentinnen legten besonderes Augenmerk auf die Haltung der/des BEM-Beauftragten zum Arbeitnehmer. Es gehe darum „für beide Seiten diejenige Lösung zu finden, die eine Weiterbeschäftigung ermöglicht und einer erneuten Erkrankung möglichst vorbeugt. Dies sei im Sinne des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers.“ Dem Arbeitnehmer solle die Angst vor dem Gespräch genommen und eine Vertrauensbasis geschaffen werden. Manchmal stelle sich auch am Ende eines BEM-Verfahrens heraus, dass der Erhalt des Arbeitsplatzes nicht möglich sei. Auch für diesen Fall stellten die Referentinnen die weiteren Schritte vor. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zeigten sich sehr interessiert und trugen mit eigenen Beispielen zu den vorgebrachten Fragestellungen rege zum Austausch bei. Weiterhin zeigten sie großes Interesse daran, weiterhin zum Thema vernetzt zu bleiben und tauschten im Anschluss an die Veranstaltung Kontaktdaten aus.
Die Beratungen und Veranstaltungen des Unternehmens-Netzwerks Inklusion sind für Unternehmen kostenlos. Nähere Informationen erhalten Sie unter der E-Mail-Adresse kesselring.ralph@bwhw.de oder per Telefon: 069 580909-29.
„Unternehmens-Netzwerk Inklusion“ ist ein Beratungsangebot der Bundesarbeitsgemeinschaft ambulante berufliche Rehabilitation e.V. [BAG abR e.V.], das in acht Bundesländern Unternehmen, Führungskräfte und Personalverantwortliche zu Fragen der beruflichen Inklusion und Prävention berät. Ziel ist es, umfassend über alle Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren, die Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Einschränkungen und Behinderungen erhalten können sowie zu präventiven Maßnahmen.
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