Aktuelle Corona-Lage: 3G-Regelung
Die Corona-Pandemie macht weiterhin besondere Maßnahmen erforderlich. An unseren Standorten in Hessen und Rheinland-Pfalz gilt ab dem 25.11.2021 bis auf weiteres die 3G-Regel für Teilnehmende unserer Arbeitsmarkt- und Bildungsdienstleistungen.
Voraussetzung für die Teilnahme an unseren Präsenzangeboten ist daher ein entsprechender Nachweis. Vollständig Geimpfte sowie Genesene müssen den Nachweis nur einmal vorlegen. Alle übrigen Teilnehmenden benötigen täglich einen negativen offiziellen Testnachweis - Selbsttests sind nicht ausreichend.
Wir freuen uns Sie auch weiterhin an unseren Standorten begrüßen zu dürfen und bitten Sie, Ihren Impf- oder Genesenennachweis einmalig bzw. einen aktuellen Testnachweis täglich vorzulegen.