Finanzielle Unterstützung bei Einstellung schwerbehinderter Menschen
„Wichtig sind passende Informationen, wenn der passende Bewerber da ist“ – finanzielle Unterstützung erleichtert die Einstellung von schwerbehinderten Mitarbeitenden.
In Deutschland leben über sieben Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung, in Hessen sind es 617.766*. Die Beschäftigungsquote von Menschen mit einer Schwerbehinderung lag in Hessen im Jahr 2016 bei 5,2 %*. Um die Arbeitsmarktchancen für schwerbehinderte Menschen zu verbessern, bietet das Integrationsamt Hessen Arbeitgebern finanzielle Unterstützung. Wie hilfreich eine solche finanzielle Unterstützung ist, schildert Herr Kramwinkel, Geschäftsführer der Kramwinkel GmbH und Präsident der Arbeitgeberverbände des Hessischen Handwerks e.V. [AHH] in einem Interview mit Mira Khan vom Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e. V.
Als Geschäftsführer ist Herr Kramwinkel das Thema Schwerbehinderung und finanzieller Aufwand, vor allem wegen der fälligen Ausgleichsabgabe, vertraut. Als einer seiner langjährigen Mitarbeiter eine Schwerbehinderung vorwies, erfuhr er von den Unterstützungsleistungen und spart nun jährlich Einiges ein. Auch kann er den Mitarbeiter so weiter beschäftigen und muss nicht auf eine Fachkraft verzichten. Mittlerweile kennt er auch die Unterstützungsleistungen des Integrationsamtes und nutzt diese. Allerdings hat es eine Weile gedauert, bis er alle Informationen hatte.
Als Präsident der Arbeitgeberverbände des Hessischen Handwerks e.V. [AHH] weiß er, dass die vielseitigen Unterstützungsleistungen des Integrationsamts den wenigsten Unternehmen bekannt sind und sieht dies als ein großes Problem. Er denkt dabei an seine eigene Firmengeschichte und berichtet, dass er sich über viele dieser Leistungen lange Zeit auch nicht bewusst war. In vielen Unternehmen gibt es beim Thema Schwerbehinderung immer noch Vorbehalte, im Sinne von „was lade ich mir da auf?“. Hier sollten die Betriebe wissen, dass es eine Reihe von Möglichkeiten gibt, Bewerber und Bewerberinnen besser kennen zu lernen, ohne sich schon fest zu binden. Bei Unsicherheiten, ob ein potenzieller Mitarbeiter oder Mitarbeiterin wirklich passt, sind ein Praktikum und Probebeschäftigung denkbar. Dafür kann der Betrieb ebenfalls finanzielle Leistungen in Anspruch nehmen.
Auf Grund seiner eigenen guten Erfahrungen appelliert Herr Kramwinkel an andere Arbeitgeber: „Geht offener mit dem Thema um! Ich wünsche mir einen positiveren und offeneren Umgang mit der Einstellung von Menschen mit einer Schwerbehinderung und eine finanzielle Unterstützung hilft dabei, ganz nach dem Motto „wenn wir‘s wissen, wenn‘s passt“ – Bewerber passt und finanzielle Unterstützung passt“.
Leistungen des Integrationsamts, wie HePAS II [Hessisches Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen] bieten Unterstützung bei Einstellung, Ausbildung, Praktika und auch Probebeschäftigung. So kann bspw. bei einer Festanstellung eine Prämie von bis zu 8000 € ausgezahlt werden - dies gilt zusätzlich zu den Leistungen der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter.
Haben Sie weitere Fragen?
Das Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.V. [BWHW] bietet dazu beratende Unterstützung, ob bei Antragsstellung oder weiteren Informationen zu den Leistungen des Integrationsamts Hessen.
Kontakt: Mira Khan [T: 06151 2710-22, M: 0176 1958 0872, E-Mail: khan.mira@bwhw.de]
*Stand der Zahlen vom31.12.2017. Quellen: Statistisches Bundesamt (Destatis), Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden und Bundesagentur für Arbeit.